Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen theluxe by Interior Showroom. Inh. Jacqueline Koepfer

1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Abschluss, den Inhalt und die Abwicklung der Vertragsbeziehung zwischen theluxe by Interior Showroom (nachfolgend: VLASS) und dem Kunden. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, welche der Kunde mit VLASS abschliessen wird. Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftlichkeit; abweichend Geschäftsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung.

2. Zustandekommen Vertrag / Preise
Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Offerte von VLASS durch den Kunden, bei Layout- und/oder Beratungsdienstleistungen mit der Auftragserteilung durch den Kunden zustande. Sofern von VLASS nicht ausdrücklich schriftlich festgehalten, geben spätere abgesprochene Änderungen der in der unterzeichneten Offerte beziehungsweise Auftragsbestätigung festgehaltenen Bestellungen dem Kunden kein Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Solange vom Kunden keine Annahme erfolgt, sind die Preise unverbindlich und können jederzeit abgeändert werden. Eine dem Kunden unterbreitete Offerte ist maximal 2 Monate ab dem Versand der Offerte durch VLASS gültig. Die angegebenen Preise der Objekte im Showroom sind – ausgenommen Bemusterungsmaterialien und Rechnungsirrtümer – grundsätzlich verbindlich.
Die offerierten oder bestätigten Preise sind stets Bruttopreise (inkl. MWSt), ohne Lieferung und Montage, in Schweizer Franken. Eine Zahlung in anderer Währung bedarf einer speziellen Vereinbarung. Gegen Aufpreis kann VLASS Lieferung und Montage übernehmen. Sofern nicht auf der Auftragsbestätigung ausdrücklich aufgeführt, ist die Reinigung und die sonstige Zubereitung von Textilartikeln (inkl. Vorhängen) eine zusätzliche Dienstleistung, welche VLASS auf Wunsch gegen Aufpreis erbringt. Soweit VLASS Beratungs-, Organisations- und Layout-dienstleistungen erbringt, werden diese separat nach Stundenaufwand in Rechnung gestellt. Dem Kunden kann schriftlich oder per E-Mail eine Schätzung des entsprechenden Aufwandes zugestellt werden, welche in einem Bereich von Plus/Minus 15% als genehmigt gilt, wenn der Kunde nicht innert 5 Arbeitstagen widerspricht. Sobald sich im Laufe des Auftrags eine Überschreitung des ursprünglich vereinbarten Kostendaches abzeichnet, teilt dies VLASS dem Kunden schriftlich oder per E-Mail mit einer Schätzung der voraussichtlichen Zusatzkosten mit, welche wiederum als genehmigt gilt, wenn der Kunde nicht innert 5 Arbeitstagen widerspricht.

3. Lieferfrist / Verfügbarkeit
Kann der vereinbarte oder bestätigte Liefertermin nicht eingehalten werden, wird der Kunde hierüber und den nachfolgenden Wareneingang informiert.

Kann die bei VLASS bereit stehende Ware aus Gründen, die nicht von VLASS zu vertreten sind, nicht wie vorgesehen an den Kunden geliefert werden, werden dem Kunden die durch die Lagerung oder Zwischenlagerung entstandenen Umtriebe nach Aufwand verrechnet. Für die Einlagerung von Gegenständen bei VLASS (bestellte und nicht abgeholte Artikel oder aus anderen Gründen an VLASS übergebene Gegenstände) wird grundsätzlich eine monatliche Gebühr von CHF 15/m³ verrechnet.

Überschreitungen der angegebenen Lieferfrist, für welche VLASS kein Verschulden trifft, berechtigen den Kunden grundsätzlich nicht zum Rücktritt vom Vertrag. VLASS bemüht sich nach ihren Möglichkeiten um eine zeitgerechte Beschaffung, kann aber keine Garantie für die Verfügbarkeit eines bestellten Artikels übernehmen. Sobald definitiv feststeht, dass ein Artikel nicht geliefert werden kann, teilt dies VLASS dem Kunden umgehend mit.

Kann eine Bestellung mehr als 1 Jahr seit der Auftragsbestätigung nicht erfolgen, ist der Kunde berechtigt, VLASS eine Frist von mindestens 2 Monaten anzusetzen, die Ware noch zu liefern. Kann die Lieferung innert dieser angesetzten Frist nicht erfolgen, ist der Kunde berechtigt, ohne gegenseitige Kostenfolge hinsichtlich der nicht gelieferten Ware vom Vertrag zurückzutreten. Kommt es mit ausdrücklichem Einverständnis von VLASS zu einem früheren Rücktritt des Kunden, hat der Kunde eine Saldierungsgebühr von 60% des Auftragswertes zu bezahlen.

4. Zahlungsbedingungen
Zahlungen sind netto ohne Abzüge innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab Zeitpunkt der Fälligkeit ohne besondere Mahnung einen Verzugszins von 5%. Allfällige Mahnspesen werden dem Kunden verrechnet. Der Ersatz weiteren Schadens bleibt vorbehalten. VLASS behält sich das Recht vor, eine Vorauszahlung (Akontozahlung) von mindestens 50% des Auftragswertes zu verlangen und den Auftrag erst nach Zahlungseingang zu bearbeiten. VLASS kann in Einzelfällen, insbesondere wenn sich im Zeitpunkt des Auftragseingangs andere Rechnungen im Mahnlauf befinden, eine Vorauszahlung von 100% des Auftragswertes verlangen. Stellt VLASS dem Kunden eine Rechnung betreffend Vorauszahlung
(Akontozahlung), ist der Kunde nicht berechtigt, durch Nichtzahlung der Vorauszahlung vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde hat für sämtliche Aufwendungen, welche VLASS durch die Nichtzahlung der Vorauszahlung entstehen, aufzukommen.

5. Nutzen und Gefahr / Zahlungsverzug /
Eigentumsvorbehalt Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Ware ab Domizil von VLASS beziehungsweise bei direkter Lieferung an den Kunden ab Domizil Lieferant auf den Kunden über.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist VLASS berechtigt, nach unbenütztem Ablauf einer letztmaligen Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzufordern; sämtliche Aufwendungen, welche VLASS dadurch entstehen, sind ihr vom Kunden zu ersetzen. VLASS behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises des gelieferten Gegenstandes vor. Der Kunde ist verpflichtet, auf allfällige Aufforderung
durch VLASS hin an der Eintragung eines entsprechenden Eigentumsvorbehalts im Eigentumsvorbe haltsregister mitzuwirken.
An Gegenständen, welche vom Kunden nicht vollständig bezahlt wurden und damit nicht in sein Eigentum übergegangen sind, stehen dem Kunden keinerlei Retentionsrechte zur Sicherung irgendwelcher geltend gemachter Ansprüche gegenüber VLASS zu.

6. Beanstandungen / Rügefrist
Der Kunde hat die gelieferten beziehungsweise montierten Artikel umgehend zu prüfen und allfällige Beanstandungen über Warenmängel oder unrichtige Stückzahlen spätestens innert 5 Arbeitstagen, bei versteckten Mängeln unmittelbar nach deren Entdeckung, nach der Lieferung beziehungsweise Montage schriftlich mitzuteilen. In der Mitteilung ist die Art des gerügten Mangels genau zu bezeichnen. Nach Ablauf der fünf Arbeitstage gilt das gelieferte
Produkt nach Art. 201 OR als durch den Kunden genehmigt. Sofern die rechtzeitige Mängelrüge nicht innerhalb eines Jahres nach Ablieferung beim Kunden erfolgt ist, sind alle Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber VLASS verjährt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware ohne Einverständnis von VLASS an VLASS oder an den Hersteller/Lieferanten zurückzusenden. Bei Ausstellungstücken ist der übliche Alterungsprozess kein Beanstandungsgrund. Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber Muster und Ausstellungsmodellen sind bei gewissen Materialien (Holz, Leder, Textilien, usw.) naturbedingt und nicht vermeidbar;
solche Abweichungen sind kein Beanstandungsgrund.

7. Herstellergarantie / Wegbedingung Gewährleistung
Auf Ausstellungsmodellen gewährt VLASS keine
Garantie.
Bei Einhaltung der Rügefrist gemäss Ziffer 6 dieser AGB und dem Vorliegen einer gerechtfertigten Beanstandung unterstützt VLASS den Kunden bei Neuwaren innerhalb eines Jahres bei der Ausübung seiner Rechte während und im Rahmen einer allfälligen Garantie des Herstellers oder Lieferanten. Die Behebung von rechtzeitig gerügten Mängeln erfolgt dabei nach Wahl von VLASS durch Ausbesserung oder Neulieferung (sofern letzteres
durch die allfällige Garantie des Herstellers oder Lieferanten gedeckt ist). Weitere Ansprüche des Kunden gegenüber VLASS sind ausgeschlossen. Es besteht insbesondere keine Garantie für Glas, Stoff, Leder, Stein, Lack- und Fournierrisse. Es besteht ebenfalls keine Garantie für Lichtechtheit der Farben bei Holz, Kunststoff, Leder und Textilien. Jede Gewährleistung ist zum vorneherein ausgeschlossen, wenn der Mangel oder Schaden durch unsachgemässen Gebrauch oder sonstige durch den Kunden zu vertretende Gründe verursacht wurde. VLASS übernimmt bei Layout-dienstleistungen keinerlei Gewähr; insbesondere übernimmt VLASS keine Gewähr hinsichtlich der baurechtlichen Bewilligung, der Ausführung, und sämtlichen Aspekten der Statik und Rohbauinstallation.
Im Übrigen sind sämtliche Rechts- und Sachgewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber VLASS ausdrücklich wegbedungen. Bei Nichteinhaltung der Voraussetzungen von Ziffer 6 dieser AGB bestehen grundsätzlich keinerlei Ansprüche des Kunden gegenüber VLASS.

8. Haftung
VLASS haftet wegen Verletzung vertraglicher und ausservertraglicher Pflichten bei vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldetem Schaden. Jede weitere Haftung, insbesondere die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 OR) ist ausgeschlossen.

9. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Zürich. VLASS behält sich das Recht vor, ihre Rechte auch am Domizil des Kunden oder vor jedem anderen zuständigen Gericht geltend zu machen.

10. Anwendbares Recht
Die Rechtsbeziehungen mit VLASS unterstehen schweizerischem materiellen Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Wareneinkauf („Wiener Kaufrecht“).

theluxe by Interior Showroom.
Inh. Jacqueline Koepfer
November 2022